Die Vereidigung von Dolmetschern und Übersetzern in Baden-Württemberg

Die Vereidigung von Dolmetschern und Übersetzern in Baden-Württemberg erfolgt normalerweise durch den Präsidenten des Landgerichts oder einen beauftragten Richter.
Für die Vereidigung müssen bestimmte Voraussetzungen erfüllt sein: Staatsangehörigkeit eines EU-Mitgliedstaates, Volljährigkeit, persönliche Zuverlässigkeit und fachliche Eignung, die durch eine staatliche oder gleichwertige Prüfung nachgewiesen wird.
In bestimmten Fällen, insbesondere bei selteneren Sprachen, kann eine Vereidigung auch ohne eine solche Prüfung erfolgen, wenn ein besonderes Bedürfnis besteht und entsprechende Sprachkenntnisse nachgewiesen werden können oai_citation:1,Landgericht Heidelberg – Dolmetscher und Übersetzer oai_citation:2,Amtsgericht Stuttgart – Dolmetscher und Übersetzer oai_citation:3,Beeidigung als Urkundenübersetzer/Verhandlungsdolmetscher: BDÜ Landesverband Baden-Württemberg e.V..

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