Familienzusammenführung – spajanje porodice
Unser Service für die Vorbereitung, das Ausfüllen der Dokumentation und die Beratung kostet rund 400 Euro.
Ehe und Familie haben in unserer Gesellschaft einen besonderen Stellenwert, der verfassungsrechtlich geschützt ist. Dieser Schutz gilt auch für Einwanderinnen und Einwanderer. Wer keine EU-Staatsangehörigkeit besitzt, hat unter bestimmten Voraussetzungen die Möglichkeit eines Familiennachzugs. Das Nachzugsrecht gilt allgemein für die Kernfamilie, also für Ehegatten, minderjährige Kinder und für Eltern von minderjährigen Kindern. Nur in außergewöhnlichen Härtefällen können auch weitere Familienangehörige gegebenenfalls eine Aufenthaltserlaubnis erhalten. Wer als Drittstaatsangehöriger seine Familie nach Deutschland nachholen möchte, muss einen gesicherten Aufenthaltsstatus haben und regelmäßig den Lebensunterhalt für sich und seine Angehörigen sichern können. Ausnahmen bestehen insoweit beim Familiennachzug zu deutschen Staatsangehörigen und zu Asylberechtigten oder GFK-Flüchtlingen. Bei nachziehenden Ehegatten wird zudem der Nachweis einfacher Deutschkenntnisse vor der Einreise vorausgesetzt. Auch hier bestehen gesetzliche Ausnahmen, unter anderem für Asylberechtigte und GFK-Flüchtlinge. Die Regelungen zum Familiennachzug gelten ebenso für eingetragene gleichgeschlechtliche Lebenspartnerschaften.