Vllaznim Bujupi
Sprachdienste International BUJUPI
Vllaznim Bujupi ist allgemein beeidigter Verhandlungsdolmetscher und öffentlich bestellter und beeidigter Urkundenübersetzer für Baden-Württemberg, Er ist tätig als Dolmetscher und Übersetzer für Albanisch, Bosnisch, Kosovarisch, Kroatisch, Mazedonisch, Montenegrienisch, Serbisch, Slowenisch und Englisch..
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kompetent – engagiert – leistungsfähig
Die Welt ist im ständigen Wandel und wächst immer enger zusammen. Heute ist es wichtiger denn je, einen Ansprechpartner zu haben, der fremdsprachliche Texte und Aussagen korrekt übersetzen kann.
Dies ist unsere Profession. Sie finden in uns einen kompetenten Partner für alle Übersetzungen und Dolmetscheraufgaben. Wir sehen unsere Leistung darin, das Bestmögliche für Sie zu tun, indem wir Ihre Aufträge so präzise und perfekt wie möglich erledigen. Deshalb arbeiten für Sie nur Dolmetscher und Übersetzer mit den besten Qualifikationen.
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Afrikaans, Afghanisch, Albanisch (Shqip), Arabisch, Armenisch (Hayes), Äthiopisch, Baskisch, Bengali, Bosnisch (Bosanski), Bulgarisch (Bugarski), Burmesisch, Chinesisch, Dänisch, Deutsch, Englisch, Estnisch.
Finnisch, Französisch, Griechisch, Georgisch, Hindi, Indonesisch, Isländisch, Italienisch, Japanisch, Kroatisch (Hrvatski), Kurdisch, Lettisch, Litauisch, Makedonisch (Makedonski), Montenegro (Crnogorski), Mongolisch, Nepalesisch, Niederländisch, Norwegisch, Paschtu, Persisch, Polnisch.
Portugiesisch, Rumänisch, Russisch, Sanskrit, Serbisch (Srpski), Slowakisch, Slowenisch (Slovenski), Spanisch, Schwedisch, Syrisch, Thai, Tibetisch, Tschechisch, Türkisch (Türkce), Ukrainisch, Ungarisch, Urdu, Vietnamesisch, u.a.
kompetent – engagiert – leistungsfähig
Dolmetscher im Sinne des Prozessrechts (§ 185 GVG) ist ein Sprachkundiger, der alle Erklärungen, die innerhalb des Verfahrens abgegeben werden, von der fremden Sprache in die Gerichtssprache oder umgekehrt mittelt[1] (Gegenteil: Urkundenübersetzer). Der Dolmetscher überträgt nicht nur das in der mündlichen Verhandlung gesprochene Wort, sondern auch Schriftsätze (z. B. fremdsprachige Klageschrift) oder andere prozessuale Erklärungen.
Werden mündliche Erklärungen oder Aussagen verdolmetscht, wird in der Regel eine Niederschrift nur in deutscher Sprache geführt. Grundsätzlich gehen Übertragungsfehler des Dolmetschers deshalb zulasten der sprachunkundigen Person. Nur wenn der Richter mit Rücksicht auf die Wichtigkeit der Sache für erforderlich erachtet, sind fremdsprachige Erklärungen und Aussagen in das Protokoll oder eine Anlage niederzuschreiben.
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WISSENSTEST
Der Wissenstest wird vor der Wissenstestkommission nach dem vom Justizminister vorgeschriebenen Programm durchgeführt. Die Kommission wird beim Kreis- oder Handelsgericht eingerichtet. Die Prüfung der Kenntnisse des Bewerbers vor der Kommission erfolgt mündlich. Die Kommission wertet das Ergebnis des Wissenstests aus und stellt fest, ob der Kandidat den Wissenstest „befriedigt“ oder „nicht bestanden“ hat..
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